So holst Du Dir bis zu 5.600 Euro als Zuschuss für unsere Beratungskosten:
Als Frodo darüber nachdachte, wie er das Auenland retten könnte, war Geld kein besonderes Thema. Gandalfs Rat war kostenlos zu haben, und alternativ hätten die Ersparnisse von Onkel Bilbo aus dem Drachenschatz sicher für Einiges hergehalten. Da haben es Gründer-Helden in unserer Welt schwerer. Geld ist oft ein großes Thema, und gute Beratung ist selten kostenfrei zu haben. Doch zum Glück hat sich Vater Staat hier etwas äußerst Sinnvolles ausgedacht. Das Stichwort heißt Beratungsförderung.
Wann macht eine Beratung Sinn, und wer berät mich?
Spätestens wenn es darum geht einen Businessplan zu schreiben, suchen die meisten Gründer einen Gründungsberater oder -coach auf. Dass es auch viele andere Themen gibt, bei denen sich eine Beratung oder ein Coaching lohnt, seht Ihr in unserem Ablaufdiagramm. Als Berater stehen wir vom Mittelpunkt Team Dir gern zur Verfügung und erzählen Dir auch gern von unserem Angebot.
Wie viel übernimmt die Beratungsförderung?
Die Kosten für eine Gründungsberatung können bei einigen Gründern bis zu 90 % oder sogar bis zu 100 % als “Zuschuss” vom Staat übernommen werden. Ein besonders attraktives Beratungsförderprogramm ist das “Gründercoaching Deutschland” von der KfW. Die Mittel hierzu stammen aus dem Europäischen Sozialfonds. Übernommen wird Beratung, die nach dem Gründungsdatum stattfindet und bis zu einem Jahr nach der Gründung beantragt wurde. Bis zu 5.600 Euro Förderung sind möglich.
Wie viele Stunden machen Sinn?
Da die Beantragung der Förderung mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist, empfehle ich diese nur, wenn Du mindestens zehn Beratungsstunden in Anspruch nehmen willst. Wenn Du noch einmal hier schaust, was alles bei einer Gründung zu tun ist, wirst Du vielleicht feststellen, dass sogar 20 oder 40 Stunden sinnvoll wären.
Wie bekomme ich diese Förderung?
Da uns häufiger Kunden fragen, wie man an diese Förderung kommt, haben wir die einzelnen Schritte hier zusammengefasst.
Der Ablauf für Dich ist folgender:
1. Deinen Coachingbedarf feststellen und für den Antrag formulieren
Beim Coachingbedarf* ist darauf zu achten, dass die Punkte, die im Coaching behandelt werden sollen, förderfähig sind. Bestimmte Themen wie zum Beispiel Steuerberatung sind nicht förderfähig. Die meisten Themen, die bei einer Gründung wichtig sind – zum Beispiel im Bereich Marketing oder Kostenrechnung – sind glücklicherweise förderfähig. Die eleganteste Art, Deinen Coachingbedarf zu formulieren ist vielleicht, ein kostenloses Erstgespräch mit uns zu vereinbaren. Wir nehmen uns die Zeit, um Deinen Weg von der Idee bis zum Markt-Erfolg mit Dir gemeinsam zu durchdenken und Dir zu zeigen, wie wir Dich dabei begleiten können. Ein Ergebnis dieses Gesprächs ist dann eine Ausformulierung Deines Coachingbedarfs.
(* Unter Coaching und Beratung wird von offizieller Seite her meist das gleiche verstanden. Wir machen da noch eine feine Unterscheidung, die wir Dir gern mündlich erklären.)
2. Die Antragsunterlagen ausfüllen
Die Antragsunterlagen füllst Du auf der Online-Antragsplattform aus. Nach dem Du Dir online einen Antrag erstellt hast, musst Du diesen herunterladen und ausdrucken.
Tipp: Beim Antrag den Text unter “Begründung des Coachingbedarfs” bitte mit uns abstimmen.
2. Einen Termin mit einem Regionalpartner vereinbaren
In jedem Bundesland gibt es so genannte Regionalpartner, die für die KfW die Anträge entgegen nehmen und auf Vollständigkeit prüfen. Die für Dich zuständige Stelle findest Du über die Regionalpartnersuche. Wenn Du einen Gewerbebetrieb gegründet hast, wendest Du Dich am besten an die Handelskammer. Für Handwerksbetriebe ist die Handwerkskammer der beste Ansprechpartner. Freiberufler können sich in Hamburg an die H.E.I. (Hamburger Initiative für Existenzgründungen und Innovationen) wenden.
3. Beim Termin den Antrag abgeben
Einen Teil der Eintragungen auf dem Antragsformular muss der Regionalpartner (also z. B. die Handelskammer) machen. Bei dem Termin findet auch ein kurzes Gespräch über die Gründung statt. Zu dem Gespräch solltest Du eine Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung Deines Unternehmens oder alternativ Deinen Gewerbeschein mitbringen. Wenn Du die 90 %-Förderung bekommen möchtest, die Gründern aus der Arbeitslosigkeit vorbehalten ist, bringst Du außerdem Deinen Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt mit. Aus diesem ist ersichtlich, dass das Arbeitsamt Dich bei Deiner Gründung unterstützt (mit Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder ALG II). Der Regionalpartner schickt dann Deinen Antrag zur KfW.
4. Nach Bearbeitung des Antrags erhältst Du eine schriftliche Bewilligung von der KfW
Diese Bewilligung schickst Du uns, oder wir treffen uns und Du bringst sie mit. Wir schließen einen Beratungsvertrag, von dem Du wiederum eine Kopie über den Regionalpartner bei der KfW einreichst. Für diesen Schritt haben wir ab der Bewilligung zwei Monate Zeit.
5. Prüfung des Beratungsvertrags und Bestätigung
Die KfW prüft unseren Beratungsvertrag und bestätigt, dass er in Ordnung ist.
6. Die Beratung beginnt
Sobald die Bestätigung der KfW da ist, können wir mit der Beratung beginnen. Wir haben bei der 90 %-Förderung bis zu zwölf Monate ab der Bewilligung Zeit, um die Beratung abzuschließen.
Weitere Infos:
- “Gründercoaching Deutschland”-Seite der KfW
- Die 90 %-Förderung des Gründercoaching Deutschland kann bis zu einem Jahr nach Gründung beantragt werden und bringt Dir bis zu 3.600 Euro Zuschuss. Die 50 %-Förderung kann bis zu fünf Jahre nach Gründung beantragt werden und bringt Dir bis zu 3.000 Euro Zuschuss. Beide Varianten können auch kombiniert werden, solange die Gesamtkosten der Beratung 6.000 Euro netto nicht überschreiten. So kannst Du Dir z.B. im ersten Jahr nach Gründung 3.600 Euro als 90 %-Zuschuss, und dann innerhalb von fünf Jahren weitere 1.000 Euro als 50 %-Zuschuss holen – insgesamt also 4.600 Euro.
- Wenn Du das Gründercoaching Deutschland schon ausgeschöpft hast, gibt es alternativ noch die Beratungsförderung der Bafa, die ab einem Jahr nach Gründung 50 % der Beratungskosten übernimmt und dabei einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Beratung zahlt.
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